Lexikon » Ehegattenarbeitsvertrag

Der Ehegattenarbeitsvertrag sollte so vereinbart werden, als wäre es ein Vertrag mit einem fremden Mitarbeiter.

Voraussetzungen:

  • Der Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgefasst werden, mündliche Vereinbarungen werden in Ehegattenarbeitsverhältnissen nur sehr selten anerkannt.
  • Das Gehalt muss regelmäßig in der vereinbarten Höhe ausbezahlt werden.
  • Das Gehalt muss auf ein Bankkonto fließen, das ausschließlich auf den Namen des Ehegatten läuft.
  • Das vereinbarte Gehalt muss angemessen sein, es muss einem sog. internen Betriebsvergleich standhalten
  • Der Ehegatte darf in seiner Verfügungsgewalt über das Gehalt nicht eingeschränkt sein.
  • Zusatzleistungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Zu beachten ist weiterhin, dass der Ehegatte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden muss.
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