Lexikon » Ehegattenarbeitsvertrag
Der Ehegattenarbeitsvertrag sollte so vereinbart werden, als wäre es ein Vertrag mit einem fremden Mitarbeiter.
Voraussetzungen:
- Der Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgefasst werden, mündliche Vereinbarungen werden in Ehegattenarbeitsverhältnissen nur sehr selten anerkannt.
- Das Gehalt muss regelmäßig in der vereinbarten Höhe ausbezahlt werden.
- Das Gehalt muss auf ein Bankkonto fließen, das ausschließlich auf den Namen des Ehegatten läuft.
- Das vereinbarte Gehalt muss angemessen sein, es muss einem sog. internen Betriebsvergleich standhalten
- Der Ehegatte darf in seiner Verfügungsgewalt über das Gehalt nicht eingeschränkt sein.
- Zusatzleistungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Zu beachten ist weiterhin, dass der Ehegatte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden muss.