Lexikon » Gewinnrichtsätze - Richtsätze
Nach den Gewinnrichtsätzen des Finanzamtes werden Umsatzverprobungen vorgenommen. Man unterscheidet Rohgewinnrichtsatz, Halbreingewinnrichtsatz und Reingewinnrichtsatz. Diese Gewinnrichtsätze sind Erfahrungswerte bzw. Durchschnittsergebnisse von Außenprüfungen.