Lexikon » Gewinnverprobung
Verwendet von der Steuer und Finanzprüfung um die Richtigkeit der vorgelegten Buchführungsunterlagen zu prüfen. Gehört zu den Verprobungsmethoden mit der Prüfung des ausgewiesenen Gewinns. Dazu gehören auch die Wareneinsatzberechnung, die Vermögenszuwachsberechnung sowie die Rohgewinnaufschlagsprobe.