Lexikon » GOB – Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Muss sicherstellen, dass ein sachverständiger Dritter, z.B. Betriebsprüfer des Finanzamtes alle Geschäftsvorfälle nachvollziehen kann. Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses. Mit der Verordnung von Grundsätzen wie Bilanzidentität, Vollständigkeit, Verrechnungsverbot, Darstellungsstetigkeit, Bilanzwahrheit, Klarheit und Übersichtlichkeit sowie Einhaltung der Aufstellungsfristen will der Gesetzgeber den Informationswert der Jahresabschlüsse erhöhen. Es gelten festgelegte Aufbewahrungzeiträume für diese Besteuerungsgrundlagen.