Lexikon » Rücklagen

Rücklagen dienen der Finanzierung (Innenfinanzierung) eines Unternehmens. Es handelt sich hierbei um Gewinne, die versteuert wurden, aber nicht aus dem Unternehmen genommen sondern einbehalten wurden. Man unterscheidet:

  • Offene Rücklagen (erscheinen als Bilanzposten):
    • gesetzlich vorgeschriebene Rücklagen bei der Aktiengesellschaft (= Zwangsgewinnverteilung): 5% des Gewinns werden einbehalten bis 10% des Grundkapitals erreicht sind, dienen dem Verlustausgleich, erweiterte Risikobasis
    • freie zweckgebundene Rücklagen z.B. für: Selbstversicherung, Ersatzbeschaffung, Rationalisierung, Gebäude- oder Anlagenerneuerung (durch die Hauptversammlung oder die Satzung bestimmt).
    • freie allgemeine Rücklagen.
  • Stille Rücklagen: keine gesonderten Bilanzposten, sondern in anderen Posten enthalten. Sie entstehen durch Unterbewertung der Aktiva oder Überbewertung der Passiva. Stille Rücklagen entstehen als:
    • Schätzreserven (Anlagevermögen zu niedrig)
    • Ermessensreserven (Endscheidungsspielraum)
    • Zwangsreserven (gesetzliche Höchstwertvorschriften)

(Vergleiche: §6b EStG, §74 EStG)

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